Blankoverordnung in der Ergotherapie

Was bedeuten das für uns?

Ab dem 01. April 2024 startet die Blankoverordnung in der Ergotherapie. Ergotherapeut:innen sind somit die erste Berufsgruppe, die die “erweiterte Versorgungsverantwortung” umsetzen dürfen. Ein erster Schritt zu mehr Handlungsautonomie der Heilmittelerbringer und einer bedarfsgerechteren Versorgung unserer Patient:innen. Bezogen auf uns Therapielots:innen spricht Herr Claußen sogar von “einem Riesenschritt in Richtung Finanzierung unseres Konzeptes der Lotsenarbeit”. Wir freuen uns über diese Chance und möchten alle Ergotherapeut:innen ermutigen die neuen Möglichkeiten umzusetzen.

Was ist anders?

Wird eine Blankoverordnung ausgestellt, dürfen die Ergotherapeut:innen selbst entscheiden, welches der im Heilmittelkatalog angegebenen vorrangigen und ergänzenden Heilmittel ausgewählt, wie häufig und wie lange therapiert wird. Es wird mit Zeitintervallen von 15 Min gearbeitet. Die Therapiedauer beträgt mindestens 30 Minuten und maximal 180 Minuten zuzüglich 15 Minuten Vor- und Nachbereitsungszeit pro Termin. Die Verordnung gilt für max. 16 Wochen. Mit der Blankoverordnung können die Ergotherapeut:innen also viel genauer & einfacher die individuelle bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung der Patient:innen umsetzen. Genau passend zu unserem Konzept!

Wichtig dabei ist, dass die Auswahl des Heilmittels zur einer der Diagnosegruppen passen: SB1, PS3 oder PS4. Zudem bedeutet die flexible Gestaltung der Behandlungseinheiten auch, dass zu Beginn der Behandlung nicht absehbar ist wie hoch die Zuzahlung für die Patient:innen ausfällt. Es ist wichtig die Patient:innen darüber aufzuklären und ggf. über den höchst möglichen Zuzahlungsbetrag zu informieren.

Für den Arzt ist das Ausstellen einer Blankoverordnung sehr interessant, da diese Verordnung nicht mehr in seine Richtgröße fällt. Die wirtschaftliche Verwantwortung liegt bei den Heimittelerbringern. Die meisten unserer Patient:innen fallen jedoch in den Besonderen Verordnungsbedarf (BVB) oder Langfristigen Heilmittelbedarf (LHB), wo die Richtgrößen mittels Ampelsystem auch für Heilmittelerbringer nicht gilt. Falls ihr Patient:innen habt, die nicht in diese Kategorien fallen, müsst ihr euch keine Gedanken um die Wirtschaftlichkeit machen, sondern könnt euch auf die klientenzentrierte Versorgung konzentrieren, denn für uns bedeutet die Blankoverordnung: wir werden immer bezahlt und können abrechnen.

Die genauen Einzelheiten zur Blankoverordnung werden die Ergotherpeut:innen von ihren Teamleitungen erhalten. Zudem findet ihr hier in unserer Cloud eine sehr genaue Anleitung zu “How to Blankoverordnung”, mit allen wichtigen Hinweisen.

Wir möchten alle Ergotherapeut:innen ermutigen die Blankoverordnung selbstbewusst und im Sinne des Lotsenkonzeptes einzusetzen.